Unser Friedhof
Der Essener Friedhof liegt an der Eisenbahnstrecke nordöstlich des Bahnübergangs Schulstraße / Beverner Straße an dem kleinen Weg "Am Schneewall". Der Friedhof gehört der katholischen Kirchengemeinde. Wir haben einen Teil dieses Friedhofes gepachtet, den wir selbst verwalten. Über den östlichen Friedhofseingang gelangen Sie direkt zu unserem Friedhofsbereich.
Leitbild unseres Friedhofs ist der blühende Garten.
Bild links: Ev. Teil des Friedhofs
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Folgende Grabformen haben wir für Sie im Angebot:
Sarggräber, die von Ihnen eingefasst und gepflegt werden
Wir bieten Einzel-, Doppel- oder Mehrfachgräber an, die Sie vierseitig mit Stein einfassen, bepflanzen und pflegen. Bei einer Beerdigung können danebenliegende Gräber gleich mit gemietet werden. Diese werden als eine Grabstätte eingefasst. Eine Grabstelle ist in der Regel 1 Meter breit und 2,20 Meter lang. Je nach Begebenheit und Lage können einige Gräber auch größer ausfallen, um Lücken zu vermeiden.In jedes Grab kann zusätzlich zum Sarg noch eine Urne beigesetzt werden.
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Urnengräber, die von Ihnen eingefasst und gepflegt werden
Wir bieten Einzel-, Doppel- oder Mehrfachgräber an, die Sie vierseitig mit Stein einfassen, bepflanzen und pflegen. Bei einer Beerdigung können danebenliegende Gräber gleich mit gemietet werden. Diese werden als eine Grabstätte eingefasst. Die Grabstätte ist 1 mal 1 Meter groß. In jedes Urnengrab können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Kleinkindergräber, die von Ihnen eingefasst und gepflegt werden
Diese Gräber sind 1 mal 1 Meter groß und werden von Ihnen vierseitig mit Stein eingefasst, bepflanzt und gepflegt. In diesem Grab kann noch eine zusätzliche Urne beigesetzt werden.
Sarggräber, die für Sie pflegefrei sind
Wir bieten Einzel-, Doppel- oder Mehrfachgräber in einer gepflegten Fläche an. Sie lassen dort eine Gedenkplatte auflegen und haben dann keinerlei Verpflichtungen mehr. Blumenschalen oder Lichter dürfen abgestellt werden. In jedem Grab kann zusätzlich zum Sarg noch eine Urne beigesetzt werden.
Urnengräber im Rasenfeld, die für Sie pflegefrei sind
Wir bieten Einzel-, Doppel- oder Mehrfachgräber im Rasenfeld an. Sie lassen dort eine Gedenkplatte auflegen und haben dann keinerlei Verpflichtungen mehr. Sie dürfen auf der großen Marmorplatte neben dem Rasenfeld Blumen ablegen. In jedem Urnengrab können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Urnengräber im Gartenbeet, die für Sie pflegefrei sind
Wir bieten Urnengräber in einem von uns gepflegten Beet an. Sie haben nach der Beisetzung keinerlei Verpflichtungen mehr. Wir bringen ein Namensschild mit den Lebensdaten der Verstorbenen auf der Stehle an. In das Kreuz der Stehle dürfen Sie ein Grablicht stellen. Vor und auf der Stehle darf kleiner Grabschmuck abgestellt werden, der nach einiger Zeit abgeräumt wird.
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Für alle Gräber gilt:
Die Gräber werden für die Dauer von 25 Jahren vermietet. Verlängerungen sind möglich.
Bei Grabstätten mit mehreren Gräbern (z. B. Doppelgräber) müssen bei der Beisetzung im nächsten Grab alle Gräber wieder auf 25 Jahre nach der letzten Beisetzung verlängert werden.
Wird in ein bereits belegtes Grab eine Urne beigesetzt, so ist die Nutzungsdauer auf 25 Jahre der letzten Beisetzung zu verlängern.
Der/die Nutzungsberechtigte ist für die gesamten 25 Jahre für das Grab verantwortlich (dies gilt nicht für die Gräber, die für die Angehörigen pflegefrei sind). Das Grab muss vierseitig eingefasst werden. Das Grab ist ordentlich zu pflegen (luft- und wasserundurchlässige Grababdeckungen sind nicht erlaubt). Bei Erdabsackungen muss unverzüglich aufgefüllt werden. Der Grabstein darf nicht wackeln. Wenn doch, muss der/die Nutzungsberechtigte diesen von einem Fachbetrieb befestigen lassen. Am Ende des Nutzungsrechts räumt der/die Nutzungsberechtigte das Grab ab und entsorgt die Steine.
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Wir empfehlen Ihnen:
Machen Sie sich frühzeitig Gedanken, welche Grab-Art für Sie die beste ist. Es ist nicht pietätlos dies in der Familie zu überlegen, bevor ein Sterbefall eintritt. Eigentlich wünschen alle Menschen frühzeitig Klarheit über ihre Gräber, trauen sich aber aus falscher Rücksichtnahme nicht, dies anzusprechen. Auch sterbenskranke Menschen sind in der Regel erleichtert, wenn sie diesbezüglich über ihre Zeit hinaus Klarheit haben. Die Erfahrung lehrt uns, dass die Familie nicht ausreichend überlegen kann, wenn ein Sterbefall eingetreten ist. Da sind die Gedanken dann von Trauer überlagert und es kann passieren, dass man eine Grabart wählt, mit der man später nicht glücklich ist. Eine spätere Änderung der Grabstelle ist leider nicht möglich.
Hier können wir Sie nur ganz grob informieren. Wir beraten Sie gerne genauer, auf Ihre Situation zugeschnitten - auch unabhängig von einem aktuellen Todesfall. Erkundigen Sie sich gerne im Kirchenbüro oder im Pfarramt.
Bild: Helene Souza, pixelio