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Der Gemeindekirchenrat

Unsere Gemeinde

Der Gemeindekirchenrat ist der Vorstand der Kirchengemeinde.

In der Kirchenordnung unserer Oldenburgischen Kirche heißt es dazu:


"Der Gemeindekirchenrat hat die Träger des [Pfarr-]Amtes in der Gemeinde zu unterstützen und in der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben in Gemeinschaft mit dem Pfarrer [der Pfarrerin] die Kirchengemeinde zu leiten und zu verwalten." ..(Artikel 18)

Der Gemeindekirchenrat bei der Arbeit

Der Gemeindekirchenrat ist gemeinsam mit den Pfarrern zuständig für:

  • Förderung der Wortverkündigung

  • Wahrung der kirchlichen Ordnung und Sitte

  • Förderung christlicher Lebensführung und Erziehung

  • Fürsorge für Arme, Kranke und Hilfsbedürftige

  • Sorge für die Heiligung des Sonntags

  • Unterstützung des Pfarrers/der Pfarrerin in der Wahrnehmung seelsorgerlicher Aufgaben in der Gemeinde

  • Die Sorge für die christliche Erziehung und Unterweisung der Jugend

  • Unterstützung evangelischer Jugendarbeit in der Gemeinde

  • Die rechtliche Vertretung der Gemeinde

  • Die Verwaltung und Beaufsichtigung des Vermögens (Finanzen, Grundstücke, Immobilien und Ausstattungsgegenstände)der Gemeinde

  • Kirchliche Wahlen

  • Berufung und Anstellung kirchlicher Mitarbeiter/innen

  • Erledigung sonstiger Aufgaben, die in Kirchengesetzen zugewiesen werden.


.. Der Gemeindekirchenrat bei der Arbeit

Diese verantwortungsvolle und nicht immer leichte Aufgabe übernehmen für den
Zeitraum 2024 - 2030 in unserer Gemeinde:

Informationen folgen in Kürze

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