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Der Gemeindekirchenrat

Unsere Gemeinde

Der Gemeindekirchenrat ist der Vorstand der Kirchengemeinde.

In der Kirchenordnung unserer Oldenburgischen Kirche heißt es dazu:


"Der Gemeindekirchenrat hat die Träger des [Pfarr-]Amtes in der Gemeinde zu unterstützen und in der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben in Gemeinschaft mit dem Pfarrer [der Pfarrerin] die Kirchengemeinde zu leiten und zu verwalten." ..(Artikel 18)

Der Gemeindekirchenrat bei der Arbeit

Der Gemeindekirchenrat ist gemeinsam mit den Pfarrern zuständig für:

  • Förderung der Wortverkündigung

  • Wahrung der kirchlichen Ordnung und Sitte

  • Förderung christlicher Lebensführung und Erziehung

  • Fürsorge für Arme, Kranke und Hilfsbedürftige

  • Sorge für die Heiligung des Sonntags

  • Unterstützung des Pfarrers/der Pfarrerin in der Wahrnehmung seelsorgerlicher Aufgaben in der Gemeinde

  • Die Sorge für die christliche Erziehung und Unterweisung der Jugend

  • Unterstützung evangelischer Jugendarbeit in der Gemeinde

  • Die rechtliche Vertretung der Gemeinde

  • Die Verwaltung und Beaufsichtigung des Vermögens (Finanzen, Grundstücke, Immobilien und Ausstattungsgegenstände)der Gemeinde

  • Kirchliche Wahlen

  • Berufung und Anstellung kirchlicher Mitarbeiter/innen

  • Erledigung sonstiger Aufgaben, die in Kirchengesetzen zugewiesen werden.


.. Der Gemeindekirchenrat bei der Arbeit

Diese verantwortungsvolle und nicht immer leichte Aufgabe übernehmen für den
Zeitraum 2018 - 2024 in unserer Gemeinde: (s. Foto von links nach rechts)

Der Gemeindekirchenrat 2018 - 2024

Kirchenälteste und Lektorin Ellen Huy (Vorsitzende und Geschäftsführerin)
Ersatzältester Alexander Dubs
Kirchenältester Klaus Hönemann
Kirchenälteste Olga Kolpakow
Kirchenältester Herbert Noetzel
Kirchenälteste Christine Schaumann
Kirchenälteste Britta Schene
Ersatzälteste Annelene Ortbrink
(auf dem Foto ist zudem unser letztes Pfarrerehepaar abgebildet)

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