Der Gemeindekirchenrat
Der Gemeindekirchenrat ist der Vorstand der Kirchengemeinde.
In der Kirchenordnung unserer Oldenburgischen Kirche heißt es dazu:
"Der Gemeindekirchenrat hat die Träger des [Pfarr-]Amtes in der Gemeinde zu unterstützen und in der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben in Gemeinschaft mit dem Pfarrer [der Pfarrerin] die Kirchengemeinde zu leiten und zu verwalten." ..(Artikel 18)
Der Gemeindekirchenrat ist gemeinsam mit den Pfarrern zuständig für:
Förderung der Wortverkündigung
Wahrung der kirchlichen Ordnung und Sitte
Förderung christlicher Lebensführung und Erziehung
Fürsorge für Arme, Kranke und Hilfsbedürftige
Sorge für die Heiligung des Sonntags
Unterstützung des Pfarrers/der Pfarrerin in der Wahrnehmung seelsorgerlicher Aufgaben in der Gemeinde
Die Sorge für die christliche Erziehung und Unterweisung der Jugend
Unterstützung evangelischer Jugendarbeit in der Gemeinde
Die rechtliche Vertretung der Gemeinde
Die Verwaltung und Beaufsichtigung des Vermögens (Finanzen, Grundstücke, Immobilien und Ausstattungsgegenstände)der Gemeinde
Kirchliche Wahlen
Berufung und Anstellung kirchlicher Mitarbeiter/innen
Erledigung sonstiger Aufgaben, die in Kirchengesetzen zugewiesen werden.
Diese verantwortungsvolle und nicht immer leichte Aufgabe übernehmen für den
Zeitraum 2024 - 2030 in unserer Gemeinde:
Informationen folgen in Kürze