Der Gemeindekirchenrat
Unsere Gemeinde
Der Gemeindekirchenrat ist der Vorstand der Kirchengemeinde.
In der Kirchenordnung unserer Oldenburgischen Kirche heißt es dazu:
"Der Gemeindekirchenrat hat die Träger des [Pfarr-]Amtes in der Gemeinde zu unterstützen und in der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben in Gemeinschaft mit dem Pfarrer [der Pfarrerin] die Kirchengemeinde zu leiten und zu verwalten." ..(Artikel 18)

Der Gemeindekirchenrat ist gemeinsam mit den Pfarrern zuständig für:
Förderung der Wortverkündigung
Wahrung der kirchlichen Ordnung und Sitte
Förderung christlicher Lebensführung und Erziehung
Fürsorge für Arme, Kranke und Hilfsbedürftige
Sorge für die Heiligung des Sonntags
Unterstützung des Pfarrers/der Pfarrerin in der Wahrnehmung seelsorgerlicher Aufgaben in der Gemeinde
Die Sorge für die christliche Erziehung und Unterweisung der Jugend
Unterstützung evangelischer Jugendarbeit in der Gemeinde
- Die rechtliche Vertretung der Gemeinde
- Die Verwaltung und Beaufsichtigung des Vermögens (Finanzen, Grundstücke, Immobilien und Ausstattungsgegenstände) der Gemeinde
- Kirchliche Wahlen
- Berufung und Anstellung kirchlicher Mitarbeiter/innen
- Erledigung sonstiger Aufgaben, die in Kirchengesetzen zugewiesen werden.
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Diese verantwortungsvolle und nicht immer leichte Aufgabe übernehmen aktuell für den Zeitraum 2024 - 2030 in unserer Gemeinde:

von links nach rechts:
Britta Schene, Anna Murawjow, Alexander Dubs, Ute Schweer-Bruschke, Olga Kolpakow, Klaus Hönemann, Valentina Klat, Elisabeth Hoffmann
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Den Vorsitz der Kirchengemeinde übernehmen ab dem 22.01.2025Frau Ute Schweer-Bruschke und Frau Olga Kolpakow als Vertreterin
